Beitragsordnung des „Schul- und Sportverein Rübezahl e. V.“ der Carl-August-Musäus-Schule Weimar
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
- Der Mitgliedsbeitrag, wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
- Die festgesetzten Beiträge treten zu Beginn des folgenden Schuljahres, nach dem der Beschluss gefasst wurde, in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen
- In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e. V. enthalten.
- Der Mitgliedsbeitrag muss bis 31. Oktober entrichtet werden. Die Bezahlung des Beitrages kann per Überweisung oder in Ausnahmefällen bar entrichtet werden.
- Sollte der Beitrag nicht bis 31.12. eingegangen sein, wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. Um Mehrkosten zu vermeiden bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken:
Beitragskonto:
Bank: Postbank Leipzig
IBAN: DE93 8601 0090 0171 8659 04
BIC: PBNKDEFF - Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
- Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
- Jahresbeiträge:
Beitragsklasse Beiträge pro Jahr
Beitragshöhe 01 Mitgliedsbeitrag 36,00 € 02 Schüler/Arbeitslose/Rentner 20,00 € 03 Kinder beitragszahlender Erwachsener beitragsfrei 04 Beiträge für Geschwister
2. KInd
ab 3. Kind
10,00 €
beitragsfrei
05 fördernde Mitglieder 20,00 €